Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz gelten nicht im Corona-Homeoffice?
§ 1 Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV (1) Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. (2) Für folgende Arbeitsstätten gelten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3: Arbeitsstätten im Reisegewerbe und im Marktverkehr, Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb der von ihm bebauten Fläche liegen. (3) Für Gemeinschaftsunterkünfte außerhalb des Geländes eines Betriebes oder einer Baustelle gelten nur § 3,2. § 3a und3. Nummer… Weiterlesen »Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz gelten nicht im Corona-Homeoffice?






