Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz gelten nicht im Corona-Homeoffice?
§ 1 Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV (1) Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. (2) Für folgende Arbeitsstätten gelten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3: Arbeitsstätten im Reisegewerbe und im Marktverkehr, Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb der von ihm bebauten Fläche liegen. (3) Für Gemeinschaftsunterkünfte außerhalb des Geländes eines Betriebes oder… Weiterlesen »Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz gelten nicht im Corona-Homeoffice?



