An den Stadtrat der Stadt Traunstein – 2. Januar 2006
Betrifft die Errichtung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 13 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf dem Grundstück Mittlere Hofgasse 11 und 13 (Fl.Nr. 86/2 der Gemarkung Traunstein) durch die KSW Wohn- und Gewerbebau GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren, 8 von 25 gewählten Stadtratsmitgliedern haben am 13. 10. 2005 als Bauausschuss den Abriss des ehemaligen Stadtbauamts und die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern an dessen Stelle genehmigt. Die Realisierung der aktuellen Pläne wäre ein schädigender Eingriff in das Stadtbild, den der Stadtrat verhindern möge.
Antrag
Ich stelle den Antrag, der Stadtrat möge über einen Widerruf der Baugenehmigung für das Vorhaben in der Mittleren Hofgasse beschließen, den Abriss vorläufig stoppen, eine stadtverträgliche Planung einfordern und die Bestimmungen des Baugesetzbuches zum Wohl der Stadt anwenden.
Begründung
Die geplante Neubebauung nach Abriss des alten Stadtbauamtes und die Vorgehensweise bei der Entwicklung des Projektes entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Bauleitplanung und den Interessen weiter Kreise der Bevölkerung.
§ 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) schreibt vor: „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen … die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds, … die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, …“
§ 3 BauGB verlangt: „Die Bürger sind möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Von der Unterrichtung und Erörterung kann abgesehen werden, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt …“
§ 34 BauGB, der für das Vorhaben in der Mittleren Hofgasse maßgeblich ist, legt fest: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
In Art. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) heißt es: „Bauliche Anlagen … sind einwandfrei zu gestalten und dürfen das Gesamtbild ihrer Umgebung nicht verunstalten“.
Art. 11 BayBO verlangt: „Bauliche Anlagen sind mit ihrer Umgebung derart in Einklang zu bringen, dass sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht verunstalten.“
Die Verfassung des Freistaates Bayern regelt mit Artikel 141: „Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, … kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.“
Am 28.06.2001 wurde vom Stadtrat der Beschluss gefasst: „Das nach ausführlicher Erörterung und der umfassenden Bürgerbeteiligung entwickelte Leitbild wird zusammen mit den Leitlinien gebilligt, es ist Grundlage für städtisches Handeln. Alle Traunsteiner Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Organisationen, Gemeinschaften, Betriebe, Firmen und Behörden werden gebeten, sich bei ihrem Planen und Handeln von Leitbild und Leitlinien tragen zu lassen.“ In diesem Leitbild, das sich der Stadtrat selbst geschaffen hat, finden sich Maßgaben für die Gestaltung der Stadt und der Politik:
„Die Stadt gemeinsam gestalten (die demokratisch und bürgerschaftlich gestaltete Stadtpolitik)“
„Wir, die Bürgerinnen und Bürger … werden in die Gesamtplanung und in die Planung einzelner Objekte bereits in einem frühen Stadium mit einbezogen …“
„Die Stadtentwicklung verantwortlich planen (Siedlungsökologie und Stadtplanung)“
„Unsere Ziele sind: … Das Erscheinungsbild der gesamten Stadt zu pflegen, stets zu verbessern und den Charakter der einzelnen Stadtteile zu wahren.“
„Berücksichtigung der Aspekte Umwelt, Gesundheit, Energie, Finanzen und städtebauliche Qualität in Planungen.“
Anmerkungen
Der geplante Neubau ist ein Fremdkörper im Stadtbild. Er nimmt keinen Bezug zu diesem historisch wichtigen Ort und dem Ensemble der weiteren Altbauten in der Umgebung. Das fällt nicht besonders auf, wenn man auf dem Baugrund stehend, die schönen Altbauten der Mittleren Hofgasse im Rücken, nach Norden und Nordwesten schaut, auf die Bierkistenstapel und Gebäuderückseiten der Brauerei. Aus der Entfernung betrachtet, vom Sportplatz, von Sparz, vom Stadtwald, von der Touristenstraße B 306, werden die geplanten und genehmigten Bauten das Stadtbild nachhaltig verunstalten.
Sinnvoll wäre eine Bebauung, welche die Struktur der Altstadt sensibel und intelligent ergänzt. So wären Stadthäuser in den Proportionen der sonstigen in dieser Gasse vorhandenen kleinteiligen Bebauung angenehm. Das „Stadtschlössl“ in seiner jetzigen Gestalt als Solitär gegenüber der geschlossenen Bauweise auf der anderen Seite der Gasse ist städtebaulich nicht die schönste Lösung, die man sich vorstellen kann. Aber das alte Haus in seinem jetzigen Zustand sieht immer noch besser aus als die geplanten Neubauten.
Der von mir gewählte Begriff „Stadtschlössl“ ist übrigens nicht so falsch, wie es das städtische Amtsblatt suggerieren möchte. Ein Schloss ist definiert als „ein groß angelegtes, künstlerisch gestaltetes, stattliches Gebäude, das dem Adel und später auch dem Großbürgertum als repräsentativer, komfortabler Wohnsitz diente. Ein Schloss ging häufig aus einer Burganlage hervor und kann durchaus auch wehrhaft sein. Andere Schlösser dagegen weisen keinerlei wehrhafte Elemente mehr auf oder waren von Anfang an nicht wehrhaft angelegt.“ (Enzyklopädie Wikipedia)
Das Amtsblatt, in dem allmonatlich alle Baugenehmigungen aufgelistet werden, hat über die Genehmigung zum Abriss und Neubau am Standort der „Alten Veste“ nicht berichtet. Im Traunsteiner Tagblatt wurde dieser Bauausschussbeschluss nicht berichtet. In keiner Bürgerversammlung, keiner Pressemitteilung und keiner Informationsschrift wurde das Projekt erwähnt.
Die renditebedingte Stadtkorrektur, bzw. Vernichtung städtischen Kultur-Erbes, hat in der Vergangenheit Proteste von Bürgern hervorgerufen, zum Beispiel vor dem Abriss des denkmalgeschützten Härthauses. So etwas läuft den wirtschaftlichen Interessen von Investoren, Kreditinstituten und Bauwirtschaft zuwider. Eine schlaue Informationspolitik des Oberbürgermeisters ist dagegen effektive Wirtschaftsförderung.
Trotz des sehr wirksamen Informations-Managements der Stadtverwaltung zusammen mit der gutbürgerlichen Presse fand eine unbedachte Äußerung des Stadtratsmitglieds Wilfried Arsan beim Stammtisch seiner Partei „UW“ den Weg in das Traunsteiner Tagblatt vom 18.11.2005: „…Bauarbeiten auf dem Grundstück des alten Stadtbauamtes, das abgerissen wird…“ Ein aufmerksamer Zeitungsleser informierte das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, den Förderverein Alt Traunstein, den Historischen Verein und Andere, die von dem genehmigten Abriss noch nichts wussten. Die Mehrheit der Bürger ist immer noch ahnungslos, was hier geplant und genehmigt ist. Die anderen sind entsetzt und fassungslos.
Seitdem die Vorgänge publik geworden sind, bemüht sich die Stadtverwaltung um die Darstellung vorbildlicher Offenheit gegenüber den Bürgern – mit der Informationsserie „ehemalige Veste“ im Amtsblatt. Amtsblatt vom 17.12.2005: „Das Gebäude wurde mehrmals umgebaut und ist kein Denkmal. Das Landratsamt für Denkmalpflege hat keine Einwände gegen den Abbruch.“
Diese Aussage ist nicht richtig. Richtig ist, dass das Haus (noch) nicht in die Denkmalliste aufgenommen wurde. Das Landratsamt für Denkmalpflege HAT Einwände gegen den Abbruch. Das Amt hat der Stadt dringend empfohlen, das Haus nicht abzureißen.
Der Denkmalschutz hat keine Bedenken – er lehnt das Projekt ab! Ein Abriss und eine neue Bebauung an diesem Platz sei zwar nicht grundsätzlich abzulehnen, aber Neubauten müssten Bezug zur übrigen Stadtgestalt und den historischen Überresten an diesem Ort nehmen. Architektur wie die jetzt geplante könne man vielleicht ins Gewerbegebiet Ottobrunn stellen, aber nicht in die Traunsteiner Altstadt. Der zuständige Sachbearbeiter äußerte sich erstaunt über das rigorose Vorgehen der Stadt und meinte, dass sich die Stadt damit nichts gutes tue. Es sei bedauerlich, dass der Denkmalschutz den Abriss leider nicht verhindern könne, aber die Stadt sollte doch wenigstens eine Architektur verlangen, die dort hinpasst.
Die Stadt hat wieder einmal die Chance vertan, Planungsalternativen zu der überkommenen Bauträger-Unkultur entwickeln zu lassen und zu diskutieren. Zu diesem Zweck und mit dem Ziel, eine hohe Qualität der Planung und eine Entwicklung hin zu besseren Lösungen zu ermöglichen, ist das Instrument des städtebaulichen, bzw. Architektur-Wettbewerbs geschaffen worden. Die Stadtverwaltung von Traunstein wehrt sich mit aller Energie, aber ohne plausiblen Grund, gegen Wettbewerbe – und damit gegen gute Gestaltung.
Der Abriss des alten Stadtbauamtes wäre akzeptabel, wenn an seiner Stelle etwas entstehen würde, das wenigstens die gleiche gestalterische Qualität hat. Abriss und Neubau könnten sogar zu einer städtebaulichen Bereicherung der Altstadt führen. Die jetzt geplanten Neubauten sind aber ein weiterer Schritt in Richtung der schleichenden Zerstörung des Stadtbildes. Wenn der Stadtrat nichts anderes verlangt, bleibt einzig die Maximierung der Rendite bei Bauträger und Sparkasse bestimmend für unsere Baukultur. Das Baugesetzbuch verlangt etwas anderes, und das sollte der Traunsteiner Stadtrat realisieren.
Hochachtungsvoll
Thomas P. Bittner
Architekt
Traunstein