Wohnungsmarkt und Airbnb
Die Übergangsfrist für Ferienwohnungen läuft bald ab. Ausnahmegenehmigungen werden künftig kaum erteilt. Airbnb hält das Gesetz nicht für zeitgemäß…: Der Tagesspiegel, Sigrid Kneist, 30. März 2016
Leserbrief:
Zwei Seiten
Von denjenigen, die sich mit der Unter- oder Weiter-Vermietung ihrer Mietwohnung ein paar Euro nebenbei und steuerfrei „verdienen“ und aus der Sicht der Wohnungsbesitzer, die den Kündigungsschutz umgehen und dafür mehr Profit machen, als mit regulärer Vermietung, wird jede Regelung, die das einschränkt, als Unrecht, Enteignung oder Unsinn empfunden.
Wer dringend eine Wohnung sucht, empfindet es als Unrecht, dass Berliner, wenn sie umziehen, den Mietvertrag für ihre alte billige Wohnung nicht kündigen, sondern diese Wohnung für ein paar Tage im Monat zu einem Preis vermieten, der die eigene Miete deckt oder sogar Gewinn bringt.
Ich habe monatelang eine Wohnung gesucht und hunderte Angebote für private Ferienwohnungen gefunden. Aber eine möblierte Ferienwohnung zu 60 Euro oder mehr pro Tag ist keine Lösung, wenn man mit dem gesamten Hausrat dauerhaft umziehen muss – wegen Eigenbedarfs-Räumungsklage einer pfiffigen Vermögens-Optimiererin. Und wer einem als letztes hilft bei der Wohnungssuche, das sind die Makler. Deren Hilfe besteht darin, dass sie, wenn man ohne sie oder gegen ihren Widerstand etwas gefunden hat, ihre Courtage in Rechnung stellen und Mietvertrag und Schlüssel überreichen.
Differenzierung
Ein Vermietungs-Portal, das unabhängig von Maklern macht, die nicht für Mieter arbeiten wollen, finde ich im Prinzip sehr gut. Auch die Untervermietung während vorübergehender Abwesenheit macht Sinn. Was mir nicht gefällt, ist diese Einstellung „ich kündige doch nicht meine billige Wohnung, nur weil ich was besseres gefunden habe; mit 2 oder 3 Feriengästen im Monat ist meine Miete bezahlt, und wer weiß, für wen oder wann ich die Wohnung noch mal brauche, zum Beispiel wenn die Ehe doch nicht hält…“