Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich westlich des Ortsteils Geißing entlang der Wolkersdorfer Straße
Der Stadtrat von Traunstein hat in seiner Sitzung am 18.09.2003 den vom Stadtbauamt erarbeiteten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 09.09.2003 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen. Während der Auslegungsfrist vom 07.10.2003 bis einschließlich 07.11.2003 können Anregungen hervorgebracht werden; das soll im Folgenden geschehen.
EINLEITUNG
Baugesetzbuch
Das Baugesetzbuch ist maßgeblich für die Formalitäten der öffentlichen Auslegung und die Gestaltung der Bebauungspläne, auch Bauleitplanung genannt; es schreibt vor:
§ 1 – Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.
(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
(3) Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
(4) Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.
(5) Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen
1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung bei Vermeidung einseitiger Bevölkerungsstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung insbesondere durch die Förderung Kosten sparenden Bauens und die Bevölkerungsentwicklung,
3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen und alten Menschen und der Behinderten, die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung,
4. die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds,
5. die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,
6. die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Er-fordernisse für Gottesdienst und Seelsorge,
7. gemäß § 1a die Belange des Umweltschutzes, auch durch die Nutzung erneuerbarer Energien, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushalts, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen, sowie das Klima,
8. die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, der Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, der Ver–sorgung, insbesondere mit Energie und Wasser, der Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung sowie die Sicherung von Rohstoffvorkommen und die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
9. die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes, 10. die Ergebnisse einer von der Gemeinde beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang für andere Nutzungsarten vorgesehen und in Anspruch genommen werden.
(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
§ 1a – Umweltschützende Belange in der Abwägung
(1) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
(2) In der Abwägung nach § 1 Abs. 6 sind auch zu berücksichtigen
1. die Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes,
2. die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz),
3. die Bewertung der ermittelten und beschriebenen Auswirkungen eines Vorhabens entsprechend dem Planungsstand auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern (Umweltverträglichkeitsprüfung), soweit im Bebauungsplanverfahren die planungsrechtliche Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben begründet werden soll, für die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, und
4. die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes; soweit diese erheblich beeinträchtigt werden können, sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit oder Durchführung von derartigen Eingriffen sowie die Einholung der Stellungnahme der Kommission anzuwenden (Prüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).
(3) Der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt durch geeignete Darstellungen nach § 5 als Flächen zum Ausgleich und Festsetzungen nach § 9 als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich. Soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist, können die Darstellungen und Festsetzungen nach Satz 1 auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. Anstelle von Darstellungen und Festsetzungen nach Satz 1 oder 2 können auch vertragliche Vereinbarungen gemäß § 11 oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen getroffen werden. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.
Agenda 21
Maßgeblich für die Gestaltung von Bebauungsplänen ist in Traunstein auch das Leitbild zur Agenda 21:
Der Leitsatz (Präambel)
Traunstein soll auch im 21. Jahrhundert ein attraktiver und der zentrale Lebens- und Wirtschaftsstandort im Chiemgau bleiben, der es seinen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, gerne hier zu leben und zu arbeiten, im Miteinander am urbanen Leben aktiv teilzunehmen und es mit zu gestalten. Wir wollen die Lebensqualität in der Stadt Traunstein erhalten und weiter verbessern. Dazu streben wir zukunftsfähige Strukturen im Zusammenwirken von ökonomie, Ökologie, Kultur und Sozialem an. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen und anderen Völkern bewusst. Traunstein soll ein bürgerschaftlich gestalteter Lebens- und Erlebnisraum sowie Heimat sein, der sich durch das Miteinander von Mensch und Natur auszeichnet und kulturell, wirtschaftlich und sozial fortentwickelt wird.
Die Leitlinien
Die Stadt gemeinsam gestalten (die demokratisch und bürgerschaftlich gestaltete Stadtpolitik)
Wir, die Bürgerinnen und Bürger, Organisationen, Stadtrat und Stadtverwaltung
* fühlen uns gemeinsam für Leben und Arbeiten in der Stadt verantwortlich,
* arbeiten an der Meinungsbildung aktiv zusammen,
* setzen uns – auch in neuen Formen – für das Gemeinwohl aktiv ein,
* werden in die Gesamtplanung und in die Planung einzelner Objekte bereits in einem frühen Stadium mit einbezogen,
* beteiligen die Jugend aktiv an der Meinungsbildung und Mitgestaltung der Zukunft ihrer Stadt
Die natürlichen Lebensgrundlagen bewahren
Wir setzen uns dafür ein, dass
* das Bewusstsein für ökologische Zusammenhänge gefördert wird,
* die Landschaft naturnah erhalten und verantwortungsvoll genutzt wird,
* mit Flächen, Boden, Luft und Wasser sparsam und schonend umgegangen und
* die ökologische Vernetzung der Lebensräume für Menschen, Pflanzen und Tiere verbessert wird.
Die Stadtentwicklung verantwortlich planen (Siedlungsökologie und Stadtplanung)
Unsere Ziele sind:
* Das Erscheinungsbild der gesamten Stadt zu pflegen, stets zu verbessern und den Charakter der einzelnen Stadtteile zu wahren.
* Das Bewusstsein für ökologische Zusammenhänge zu fördern durch die Vorbildfunktion der Kommune und das selbstverständliche Anwenden des ökologischen Gedankens in allen Belangen des öffentlichen Lebens.
* Durch Platz sparende Bauweise und eine Nutzung von Gebäude- und Flächenreserven in der Stadt den weiteren Flächenverbrauch zu reduzieren.
* Die land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Stadtbereich nach naturnahen Gesichtspunkten zu bewirtschaften.
* Umweltverträgliches Bauen von der Stadt durch informelle Hilfe und durch (soweit rechtlich möglich) entsprechende Bauauflagen zu unterstützen und umweltschonenden Baumaterialien den Vorzug zu geben.
* Lärm, Abgase und Flächenverbrauch durch eine „Nutzungsmischung“ (Verzahnung) von Wohnen und Arbeiten sowie eine bürgernahe Infrastruktur zu vermindern.
Nachhaltiges Wirtschaften fördern
Arbeit und Wirtschaft sind als wichtige Aufgabe in Traunstein anerkannt. Wir setzen uns zum Ziel,
* dass das produzierende und verarbeitende Gewerbe, die Landwirtschaft sowie Handels- und Dienstleistungsbetriebe alle Möglichkeiten nutzen, Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen,
* dass Betriebe, Verwaltungen und Institutionen sich an einer nachhaltigen Wirtschaftsweise orientieren (Stoffkreisläufe schließen, Ökoaudit, Ökoprofit usw.),
* die Funktionalität der Innenstadt zu fördern.
Regionale Versorgung bevorzugen
(Stadt und Land – Hand in Hand)
Wir werben in der Region für die Versorgung mit Produkten und Leistungen aus der Region.
Wir bevorzugen umwelt- und sozialgerecht produzierte Waren.
Für ein ausgewogenes Miteinander in der Verkehrspolitik
Alle Verkehrsteilnehmer in Traunstein sind sich ihrer Verantwortung für Umwelt und Mitmenschen bewusst.
Ziel der Verkehrsplanung ist es stets,
* die Mobilität für alle (Fußgänger, Radfahrer, öffentliche Verkehrsmittel, Kraftfahrzeuge) zu gewährleisten,
* die Belastungen niedrig zu halten und
* einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten durch Berücksichtigung der Aspekte Umwelt, Gesundheit, Energie, Finanzen und städtebauliche Qualität in Planungen.
Energie sparsam und effizient einsetzen, aus erneuerbaren Energiequellen bereitstellen
Wir sind uns bewusst, dass mit einer nachhaltigen und umweltgerechten Energieversorgung, auch unter dem globalen Aspekt gesehen, das natürliche Gleichgewicht erhalten wird. Der nachhaltigen Energiewirtschaft geben wir daher den Vorzug.
Unser Bestreben ist es deshalb,
* den Anteil der erneuerbaren Energien kontinuierlich zu erhöhen,
* das Energiesparen zu unterstützen und dafür zu werben,
* die Verwendung der fossilen und atomaren Energieträger Schritt für Schritt zu reduzieren.
Die Kultur und Bildung fördern
Traunstein verfügt über ein lebendiges Kulturleben in dem Tradition und Moderne zusammenwirken. Die Stadt ist zentraler Schulort des Chiemgaus.
Wir sind uns bewusst, dass Kultur und ein attraktives Freizeitangebot Freude am Leben schenken, der Vereinsamung vorbeugen und das Zusammenleben fördern.
Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich an Gestaltung und Ausformung der kulturellen Angebote. Stadt, Einzelpersonen, Vereine, Betriebe und Kirchen sind aufgefordert, Vorhaben zu fördern und zu unterstützen.
Das Bildungsangebot soll laufend ausgebaut und angepasst werden, Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit von Fort- und Weiterbildung individuell nutzen können. Auch die Bildungseinrichtungen orientieren sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung.
Traunstein, eine Stadt mit einer starken sozialen Gemeinschaft
Traunstein soll ein Ort bürgerschaftlicher Gemeinschaft sein, die anregend wirkt, in der Hilfe und Unterstützung gewährt werden; Gewalt und Extremismus in jeglicher Form treten wir entgegen.
Traunstein soll als „soziales Zentrum“ weiter gefördert und ausgebaut werden. Eine Stärkung „sozialer Kompetenz“ soll als selbstverständlich gelten.
Die sozialen Einrichtungen und die Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge sollen auch durch ehrenamtliches Engagement, durch bürgerschaftlichen Einsatz unterstützt werden.
ANREGUNGEN
Aus dem zuvor Gesagten lassen sich folgende Anregungen zur überarbeitung des Bebauungsplans für das Neubaugebiet Geißing ableiten:
1. Planungsgrundlagen
1.1 Planungsanlass
Das geplante Neubaugebiet ist relativ weit vom Zentrum und notwendigen öffentlichen Einrichtungen entfernt, daher sind besondere Anstrengungen seitens der Stadtverwaltung erforderlich, um eine umweltgerechte Mobilität und die Versorgung der Bewohner zu sichern. Ohne ein leistungsfähiges, bequemes und kostengünstiges öffentliches Verkehrsmittel bringt das Neubaugebiet eine Verstärkung aller Probleme, die Traunstein jetzt schon mit dem motorisierten Individualverkehr hat. Die vorliegende Planung lässt nicht erkennen, dass dieser Sachverhalt berücksichtigt worden ist.
Die Baugrundstücke sollen an nach dem Einheimischenmodell der Stadt berechtigte Personen zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Einheimischen-Modell ist eine Subventionierung der Grundstückspreise verbunden, da die Stadt die Grundstücke nicht zum Marktwert verkauft, sondern zu niedrigeren Preisen, als sie auf dem freien Immobilienmarkt üblich sind. Das führt unter anderem dahin, dass Bauwerber größere Grundstücke nachfragen als es der Fall wäre, wenn sie marktübliche Preise zahlen müssten. Dies widerspricht dem Traunsteiner Leitbild zur Agenda 21, wonach es Ziel ist, „durch Platz sparende Bauweise (…) den weiteren Flächenverbrauch zu reduzieren“. Die Stadt lässt sich einen Gewinn entgehen, der eigentlich dringend benötigt würde, zum Beispiel um das alte Bauamt herzurichten und für soziale Zwecke nutzbar zu machen. Zu Lasten der Hilfsbedürftigen wird Wohneigentum für Bessergestellte finanziert.
Die derzeitige und langfristige Politik der Stadt Traunstein scheint darauf ausgerichtet zu sein, die Immobilienpreise auf hohem Niveau zu stabilisieren, indem das Angebot knapp gehalten wird und den jetzt oder später Bauwilligen keine längerfristige Perspektive für den Erwerb von Wohnungseigentum gegeben wird. Manch einer kauft etwas, das nicht gefällt, weil es vielleicht die letzte Chance sein könnte. So wird auch hohe Qualität der Gestaltung und Ausführung nicht gefördert.
Bei sinnvoller Bauweise und Bau-Organisation, sowie intensiver Nutzung des Baulands wären in Geißing Häuser für durchschnittliche Familiengrößen schon ab 150.000 Euro realisierbar; der vorliegende Bebauungsplan lässt diese Chance völlig ungenutzt. Anstelle von 150 bis über 200 möglichen Wohneinheiten sollen weniger als 100 realisiert werden. Allerdings würden 200 kostengünstige Wohneinheiten in Geißing dem hiesigen Bau- und Immobiliengewerbe nicht die dringend gewünschten positiven Impulse geben.
1.2 Ziele und Zwecke der Planung
„Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes soll ein ortstypisches Baugebiet entstehen, das den modernen Anforderungen an flächensparendes und ökologisches Bauen Rechnung trägt. Zudem soll sich das Gebiet harmonisch in seine Umgebung einfügen und einen gestalterisch eigenständigen Charakter entwickeln“. So heißt es in der Begründung zu dem Bebauungsplan. Die ortstypischen Neubaugebiete sind nicht unbedingt ein gutes Vorbild für gute Siedlungsplanung. Wie mit ortstypischer Gestaltung ein eigenständiger Charakter entwickelt werden kann, lässt der Bebauungsplan nicht erkennen.
1.3 Angaben zum Plangebiet
Lange Wege zum Ortskern und der schlechte Anschluss an die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen sorgen für erhöhtes Verkehrsaufkommen, hohe Kosten und geringe Wohnqualität.
1.4 Planungsalternativen
Die Chance, Planungsalternativen zu den überkommenen Siedlungsgestaltungen entwickeln zu lassen und zu diskutieren, hat die Stadt vertan. Zu diesem Zweck und mit dem Ziel, eine hohe Qualität der Planung und eine Entwicklung hin zu besseren Lösungen zu ermöglichen, ist das Instrument des städtebaulichen, bzw. Architekten-Wettbewerbs geschaffen worden. Die Stadtverwaltung von Traunstein wehrt sich mit aller Energie, aber ohne plausiblen Grund, gegen Wettbewerbe. Das Stadtbild hat von dieser Haltung nicht profitiert, wie das jüngste Beispiel „Gewerbegebiet Kaserne“ zeigt.
1.5 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan der Stadt entwickelt. Die Baugebietstypen „Allgemeines Wohngebiet“, „Sondergebiet Reitplatz“ und „Sonstige Grünflächen“ sind aus den Darstellungen des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplanes nahezu flächengleich übernommen. Das ist akzeptabel, und die Nutzungsart „Allgemeines Wohngebiet“ ist angemessen. Es wäre darüber hinaus sinnvoll und wünschenswert, Zonen zu definieren und zu gestalten, die der Ansiedlung von Läden, Wirtschaften und öffentlichen Einrichtungen förderlich sind und gleichzeitig die Belästigung der Anwohner durch solche Nutzungen minimieren.
1.6 Berücksichtigung umweltschützender Belange
Umweltschützende Belange wurden bei der Planung kaum berücksichtigt. Der sparsame Umgang mit Grund und Boden ist vergessen worden. Die Oberste Baubehörde in Bayern gibt zum Umgang mit der Landschaft folgende Empfehlungen, ich zitiere Herrn Staatsminister Dr. Günther Beckstein aus dem Papier seines Ministeriums mit dem Titel ’Flächensparende Wohngebiete“:
„Flächensparendes Bauen ist ein wesentlicher Beitrag des heutigen Städtebaus zur Schaffung zusätzlicher Wohnungen. . . .“
„Bei neuen Bauflächen kommt es darauf an, diese Flächen auch intensiv zu nutzen. Der sparsame Umgang mit Grund und Boden ist einer der wichtigsten Grundsätze des Städtebaus. Dieser Planungsgrundsatz muss in der Praxis umgesetzt werden.“
„Das locker bebaute Einfamilienhausgebiet, das großflächig die Landschaft überzieht, kann dabei kein zukunftsweisendes Siedlungsleitbild sein. Der große Flächenverbrauch ergibt in der Regel kein Mehr an Wohnqualität: Die Abstandsflächen sind wenig nutzbar und die Privatheit der Gärten wird durch Straßenlärm und Einblicke beeinträchtigt.“
Die Broschüre zeigt einige gute Beispiele für verdichtetes Bauen.
2. Städtebaulicher Entwurf
Es ist nicht mehr zu übersehen, dass die Funktionsentflechtung, wie sie in den zwanziger Jahren entwickelt und mit der „Charta von Athen“ 1933 propagiert wurde, ein Irrtum gewesen ist. Im Namen von Hygiene, Ordnung und Verkehr wird seitdem die traditionelle Stadt zerstört. Die Reduzierung der Stadtplanung auf reine Betriebstechnik wird aber der menschlichen Psyche nicht gerecht. Die Annahme damaliger Stadtplaner, der Verkehr sei zu einer wesentlichen Funktion des urbanen Lebens geworden, ist meines Erachtens falsch. Die ursprüngliche Funktion der Stadt war nicht die Fortbewegung sondern das Verharren. Menschen treffen sich an einem Ort und beschließen, zusammen dort zu leben. Daraus erst entsteht Stadt, nicht aus der Bewegung.
Eine Stadtplanung mit menschenfreundlicher Mischung der Nutzung bei hoher Dichte der Bebauung verringert den Bedarf an Transporten und die Zahl der Privat-PKW, hält Wegstrecken kurz und damit das Verkehrs- Aufkommen gering, die Flächen für ruhenden und fließenden Verkehr können reduziert werden. Werden Wohnungen, Restaurants, Geschäfte, emissionsarme Gewerbe, Kinos und Theater in einem Viertel angesiedelt, können Menschen in diesem Stadtviertel wirklich leben und nicht nur dort schlafen.
Die menschenfreundliche Stadt bietet Plätze, Zeichen, Merkmale, Objekte, die zum Verweilen und zum Plausch einladen und ungefährdetes Spielen der Kinder zulassen. Soziales Leben braucht Kristallisationskerne, so wie die Schnur in der Zuckerlösung erst den Kandis entstehen lässt. Die sozialen Elemente der Architektur sind es, die ein Wohnquartier zur Heimat machen. Das kann zum Beispiel ein Brunnen sein, oder die Dorflinde mit der Sitzbank, die Bushaltestelle, der Kiosk, der Spielplatz für Kinder oder Erwachsene und vieles mehr. Sitzgelegenheiten mit Überdachungen oder berankte Pergolen mit Bänken vermitteln ein Gefühl der Geborgenheit, aus dem heraus leicht soziale Kontakte geknüpft werden können. Je stärker die Identifikation mit dem Wohnumfeld ist, desto größer ist letztlich auch die Bereitschaft, für die Gestaltung seines Viertels auch Verantwortung mit zu übernehmen. Es ist dringend notwendig, wieder Siedlungsformen zu realisieren, die dem Miteinander der Menschen förderlich sind.
Städtebaulicher Entwurf heißt mehr als Häuser durch Verkehrsflächen zu verbinden. Straßen waren jahrhundertelang mehr als Verkehrsflächen, und sie sollten es auch wieder sein. Wir müssen den öffentlichen Raum wieder beleben, er soll der Entstehung und Entwicklung von Gemeinschaftssinn, sozialen Aktivitäten und Vitalität dienen. Wir sollten aus den öffentlichen (Verkehrs-)Flächen vor den Haustüren bewohnbare und belebte Außenräume machen.
Die Begründung zum Bebauungsplan enthält einige gute Ansätze für zukunftsfähige, menschen- und umweltgerechte, kostengünstige Hauskonzepte. Der vorliegende Bebauungsplan lässt aber nur wenig Spielraum für deren Realisierung.
Wenn die Bedürfnisse der Bewohner optimal in gebaute Form umgesetzt werden sollen, ist es unumgänglich, die Bürger von Anfang an bei der Bebauungsplanung mitbestimmen zu lassen.
Die besten Siedlungen entstehen, wenn die Bewohner mitplanen. Bei der Erarbeitung der Bebauungspläne sollten die Bauwilligen beteiligt werden. Ein schöner Nebeneffekt: so lernen sich die Bauherren schon lange vor dem Einzug kennen und jeder kann sich die passenden Nachbarn aussuchen.
Damit in Zukunft Bebauungspläne mit neuen Ideen und zum Wohl der Bewohner und der Umwelt entstehen, müssen sich ökologisch und sozial orientierte Bürger in die Bauleitplanung einmischen dürfen und ihre Siedlung von Anfang an mitgestalten. Das Baugesetzbuch schreibt eine Beteiligung ausdrücklich vor; die bloße Erfüllung von Formalitäten reicht aber nicht aus. Hier hat die Stadt ein enormes Entwicklungspotential. Es wäre ein guter Anfang, wenn wenigstens die Vorschläge der Bürger, die bereits in den Agenda-21-Arbeitskreisen mitarbeiten, von der Mehrheit des Stadtrates zur Kenntnis genommen würden.
Es sind von diesen Bürgern Vorschläge für die Planung des Neubaugebietes in Geißing entwickelt worden. Die Stadt weigert sich – nachhaltig, wie man heute sagt – diesen Bürgern wenigstens ein geringstes Maß an Kompetenz zuzutrauen und ihre Ideen verstehend und vorbehaltlos anzuhören. Es ja nicht ganz auszuschließen, dass sich unter der Gesamtheit der Traunsteiner Bürger mehr mit städteplanerischem, architektonischem und ökologischem Sachverstand finden lassen, als unter zwei Dutzend Stadträten und -rätinnen. Es ist für niemanden eine Schande, dies anzuerkennen oder zu sagen. Gegenseitiger Respekt basiert niemals auf Autorität und Gehorsamkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas P. Bittner