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Wenn der Staat über die eigene Wohnung bestimmt

    Der Berliner Senat will, dass Alleinstehende und junge Paare nur noch kleine Wohnungen mieten dürfen. Die Einmischung des Staates in die private Lebensgestaltung erinnert an die Wohnraumvergabe in der DDR.

    Schlechte Zeiten für Singles und junge Paare in Berlin: Ab Beginn des neuen Jahres sollen sie bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen nur noch kleine Wohnungen mieten können. In einer Kooperationsvereinbarung mit dem Senat heißt es: „Ein angemessenes Verhältnis von Haushalts- und Wohnungsgröße wird bei der Neu- und Wiedervermietung sichergestellt, um den vorhandenen Wohnungsbestand bestmöglich zu nutzen.“

    Wer als Single eine Wohnung sucht, in die später auch einmal die neue Freundin einziehen soll, kann sich diesen Plan künftig aus dem Kopf schlagen. Auch ein junges Paar, das vorsorglich eine Wohnung mit Kinderzimmer mieten will, hat schlechte Karten. Den Wohnungssuchenden bleibt nur, sich mit dem Sachbearbeiter der Wohnungsbaugesellschaft irgendwie gutzustellen, denn – „es wird immer eine konkrete Entscheidung im Einzelfall sein“, wie die Pressestelle der zuständigen Senatsverwaltung auf Anfrage mitteilt.

    Die bereits im September getroffene Vereinbarung betrifft in Berlin Tausende von Wohnungssuchenden. Von den rund zwei Millionen Wohneinheiten in der Hauptstadt sind über 80 Prozent Mietwohnungen. Mit etwa 370.000 Wohnungen ist die Landesregierung der mit Abstand größte Vermieter. Zudem besteht die Hälfte aller Haushalte aus Singles – bei denen nun ein Sachbearbeiter entscheidet, welche Wohnungsgröße für sie „angemessen“ ist.

    Was angemessen ist, entscheidet der Sachbearbeiter

    Ältere Ost-Berliner dürfte die Regelung an vergangene Zeiten erinnern. Zu DDR-Zeiten benötigte nämlich jeder Wohnungssuchende in der DDR eine sogenannte Wohnraumzuweisung. „Zur Gewährleistung des Grundrechts der Bürger auf Wohnraum,“ so schrieb es das Zivilgesetzbuch vor, „unterliegt der gesamte Wohnraum der staatlichen Lenkung.“ In der Praxis entschieden zumeist Mitarbeiter der Kommunalen Wohnungsverwaltungen (KWV), wer welche Wohnung bekommt – wenn man denn überhaupt eine erhielt.

    Die Kriterien für die Vergabe legte die SED-Spitze fest… https://hubertus-knabe.de/wenn-der-staat-ueber-die-eigene-wohnung-bestimmt/ Von Hubertus Knabe, 11. November 2023