Das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) hat durch ein nun endgültig rechtskräftiges Urteil befunden, dass der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro – öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) auf sein beruflich bedingtes Telefonieren mit einem Schnurlostelefon (DECT) bzw. Handy zurückzuführen ist. Besonders bemerkenswert an dem Verfahren: die Richter haben industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausgeschlossen.
Das Urteil findet man hier (www.scribd.com/doc/27618514/CEM-Sentenza-Corte-d-Appello-Di-Brescia)
Die deutsche Übersetzung gibt es hier (www.diagnose-funk.org/downloads/urteil-marcolini-ubersetzung.pdf)