Zum Inhalt springen

Umweltministerium belastet Verbraucher und vernichtet Arbeitsplätze – Geplante Reduzierung der Einspeisevergütung führt zu stärkeren Belastungen für die Verbraucher

    [Pressemitteilung des Photovoltaik Kompetenzzentrum Kolitzheim vom 9. Februar 2010]

    Kolitzheim (iwr-pressedienst) – Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, dann soll schon in wenigen Wochen die Einspeisevergütung für Solarstrom erheblich reduziert werden. Was dieser Schritt für die Zukunft der Photovoltaik-Branche, aber auch für den Verbraucher bedeutet, erläutern Martin Zembsch und Bernhard Beck. Die beiden Geschäftsführer der im Photovoltaik Kompetenzzentrum Kolitzheim ansässigen Firmen machen dabei auch klar, dass Korrekturen am Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) nötig sind. Allerdings nicht die derzeit diskutierten.

    Frage: Die Bundesregierung plant eine drastische Reduzierung der Einspeisevergütung für Solarstrom bereits zum 1. April diesen Jahres. Ein sinnvoller Weg?

    Bernhard Beck: Eine Absenkung der Solarstromvergütung ist durchaus möglich und auch denkbar. Allerdings nicht zu den bisher genannten Bedingungen. Die Bundesregierung handelt aktuell weder praxisorientiert noch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Alle Anlagentypen über einen Kamm zu scheren und einfach mal zu kürzen ist der falsche Weg.

    Frage: Eines der Hauptargumente sind die deutlich gesunkenen Kosten der Anlagen…

    Martin Zembsch: Die Kosten sind tatsächlich deutlich gesunken, allerdings vor allem im Bereich der Kleinanlagen mit einer Größe von bis zu 100kWp. Hier liegt sicherlich eine zu hohe Förderung vor. Kürzungen sind nötig und sinnvoll. Bei Dachanlagen mit einer Größe von mehr als einem MWp dagegen haben sich die Kosten seit 2005 nicht in dem gleichen Maß reduziert. Schon heute werden solche Anlagen kaum noch gebaut, weil sie sich nicht rechnen. Werden die Pläne aus dem Umweltministerium Realität, ist das gleichbedeutend mit dem endgültigen Aus für große Dachanlagen. Bei Freiflächen-Solarkraftwerken ist die Situation ähnlich. Wenn die vorgesehene zusätzliche Kürzung um 25 Prozent kommt, bedeutet das binnen 13 Monaten einen Rückgang der Einspeisevergütung um mehr als 42 Prozent. Senkungen in dieser Höhe sind fern der Realität und können nur das Ziel der Abschaffung dieses Industriezweiges in Deutschland haben. Der Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen könnte die Folge sein.

    Frage: Aber die Kosten für Module sind in den letzten Jahren doch erheblich zurück gegangen. Was zur Folge hat, dass viele Betreiber von Anlagen sehr hohe Renditen erzielen. Gegen die will die Bundesregierung nur vorgehen.

    Bernhard Beck: Auch hier ist der Fehler, dass man in Berlin alles über einen Kamm schert. Die Modulpreise für kristalline Module sind aufgrund des Drucks der asiatischen Hersteller erheblich gesunken. Diese Module werden im Wesentlichen für Aufdachanlagen verwendet. Hier können „Überrenditen“ auftreten. Eine allerdings vernünftige Anpassung der Vergütung macht also durchaus Sinn. Bei Freiflächen-Solarkraftwerken, die bereits jetzt weniger stark gefördert werden, lag die Eigenkapitalrendite für die Investoren, meist Landwirte und Privatanleger, dagegen bei etwa fünf Prozent nach Steuern. Für ein unternehmerisches Investment mit einer Laufzeit von 20 Jahren sicherlich keine „Überrendite“. Man muss auch immer im Hinterkopf haben, dass bei Kohle- oder Atomstrom Renditen von 15 Prozent oder mehr die Regel sind. Wenn der Gesetzgeber jetzt die Einspeisungsvergütung stärker als sowieso schon vorgesehen absenkt, ist das gleichbedeutend mit dem Aus für Freiflächen-Solarkraftwerke. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist unter den geplanten Bedingungen nicht mehr möglich.

    Frage: Was dem Ziel, die Umlage auf den Strompreis, von derzeit 1,5 Cent je Kilowattstunde, zu senken und den Strom für den Verbraucher billiger zu machen, ja eigentlich widerspricht.

    Martin Zembsch: Die Kostensenkung ist richtig und wichtig, aber sie muss vor allem in den Bereichen ansetzen, die bisher für die hohen Kosten hauptverantwortlich waren. Da die Pläne der Bundesregierung das sichere Aus für große Dachanlagen und Freiflächen-Solarkraftwerke bedeuten, würden künftig fast ausschließlich kleine Dachanlagen installiert, die schon seit Jahren überproportional gefördert werden. Dadurch wird sich die Belastung für die Verbraucher trotz geplanter Absenkung zukünftig noch deutlich erhöhen. Hier muss man ansetzen und die Einspeisevergütung moderat zurückdrehen. Für Anlagen, die größer als ein MWp sind, muss auf die Reduzierung verzichtet werden. Nur so bleiben diese Anlagen attraktiv.

    Frage: Konkret! Welche Folgen hätte es für die Verbraucher, wenn die Pläne der Regierung tatsächlich so umgesetzt werden, wie sie jetzt auf dem Tisch liegen?

    Martin Zembsch: Der Strompreis wird in jedem Fall nicht sinken! Im Gegenteil – durch die drastischen Kürzungen bei der Einspeisevergütung im Freiflächenbereich wird ein Betrieb dieser Anlagen unrentabel. Die Regierung schädigt genau das Segment, das schon jetzt günstigen Solarstrom produziert. Eine Reduzierung der Umlage und damit eine Preissenkung wird es mit dem Modell der Bundesregierung mit Sicherheit nicht geben. Eher eine Preiserhöhung.

    Frage: Was spricht noch für Freiflächen-Solarkraftwerke?

    Bernhard Beck: Gerade in diesem Bereich hat es in den letzten Jahren die meisten Innovationen und Weiterentwicklungen gegeben. Der Einsatz neuer Materialien, Technologien und Verfahren kann nur hier kontrollierbar und effizient durchgeführt werden. Innovation bedeutet Kostensenkung. Nur mit Freiflächen-Solarkraftwerken kann Solarstrom schnell günstig für den Verbraucher werden.

    Frage: Vor diesem Hintergrund kann es Sie eigentlich nicht freuen, wenn auch aus Kreisen der Bundesregierung immer wieder gefordert wird, wertvolles Ackerland möglichst frei von Solarkraftwerken zu halten?

    Martin Zembsch: Im Gegenteil! Wir unterstützen die Politik bei der Forderung, dass Solarkraftwerke nicht auf hochwertigen Ackerflächen errichten werden, in vollem Umfang. Bisher waren Solarunternehmen jedoch auf Grund der gesetzlichen Regelungen des EEG dazu gezwungen worden, Solarkraftwerke im Wesentlichen auf Ackerflächen zu errichten. Brachflächen, Stilllegungsflächen, Grünland aber auch teilweise Gewerbegebiete waren nicht zulässig. Will man nun die hochwertigen Ackerflächen freihalten, dann macht eine Reduzierung der Einspeisevergütung Sinn, aber nur wenn sie sich auf wirklich hochwertige Böden mit einer Ackerzahl von mehr als 60 bezieht. Im Gegenzug müsste es möglich gemacht werden, dass Solarkraftwerke auf allen zur Verfügung stehenden Flächen errichtet werden.

    Frage: Droht dann nicht eine Zerstückelung der Landschaft?

    Bernhard Beck: Das glaube ich nicht! Die Kommunen gehen mit der Thematik sehr sensibel um. Es wird kaum vorkommen, dass Anlagen auf Flächen genehmigt werden, die das Landschaftsbild erheblich beeinflussen. Im Übrigen muss man berücksichtigen, dass gerade durch die Errichtung von Solarkraftwerken von seriösen Systemintegratoren, die betroffenen Flächen ökologisch aufgewertet werden. In den von uns errichteten Kraftwerken herrschen biotopähnliche Zustände und bei einem vernünftigen Begrünungskonzept passt sich das Kraftwerk auch sehr gut dem Landschaftsbild an.

    Frage: Wird aber nicht trotzdem zu viel wertvolles Ackerland verbraucht?

    Martin Zembsch: Wenn bis 2020 ein Zehntel des Solarstroms mit Freiflächen-Solarkraftwerken produziert werden soll, dann benötigen wir gerade einmal 10 000 Hektar Fläche. Das sind 0,05 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland. Da kann man wohl schlecht von einer Existenzbedrohung für Landwirte oder von einer Lebensmittelverknappung reden.

    Frage: Welche wirtschaftlichen Folgen drohen, wenn das Gesetz wie geplant Realität wird?

    Bernhard Beck: Weitreichende! Durch eine übertriebene Absenkung der Solarstromvergütung für Freiflächen-Solarkraftwerke wird die wirtschaftliche Realisierung der meisten Projekte nicht mehr möglich sein. Die technologische Marktführerschaft wird in den asiatischen Raum abwandern. Ohne die Möglichkeit neue Technologien in der Praxis in Deutschland einzusetzen, wird ein weiterer Export von Solarkraftwerken nicht mehr möglich sein. Hierdurch sind mehrere Tausend Arbeitsplätze vor allem im Mittelstand gefährdet.

    Frage: Gibt es trotzdem eine Möglichkeit das EEG anzupassen, ohne den Unternehmen der Solarbranche die Geschäftsgrundlage zu entziehen?

    Martin Zembsch: Die Solarbranche muss die Gelegenheit haben auf die geplanten Änderungen zu reagieren. Der 1. April 2010 kann nicht der richtige Zeitpunkt sein. Wir fordern eine allerdings moderatere Reduzierung frühestens zum 30. Juni für Dachanlagen und nicht vor 30. September für Freiflächen-Solarkraftwerke. Sollte die Politik allerdings eine weitere Branche in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen wollen, den Ausbau von ökologischer Stromerzeugung verhindern wollen, die technologische Marktführerschaft der deutschen Solarbranche vernichten wollen und vor allem uns Verbraucher mit deutlich höheren Stromkosten belasten wollen, dann mag es vielleicht sinnvoll sein, die derzeitigen Vorschläge des Umweltministeriums umzusetzen.

    Im Photovoltaik-Kompetenzzentrum Kolitzheim haben sich die drei Gesellschaften Beck Energy GmbH, Blitzstrom GmbH und S&F Umwelttechnik GmbH zusammen angesiedelt. Beck Energy ist einer der Marktführer in Deutschland für die Errichtung von Freiflächen-Solarkraftwerken. Blitzstrom ist der Partner des Elektrohandwerks bei der Errichtung von Aufdachanlagen. S&F Umwelttechnik errichtet schlüsselfertige Solar-Aufdachanlagen. Alle Unternehmen beschäftigen in Deutschland mehr als 500 Mitarbeiter und sind in vielen Märkten Europas wie aber auch in Indien und in USA vertreten.

    Photovoltaik Kompetenzzentrum Kolitzheim
    Wadenbrunner Str. 10
    97509 Kolitzheim
    Fax: 093859804-19217
    claus.rendler@photovoltaikzentrum-kolitzheim.de
    www.strom-aus-der-natur.de