Zweckentfremdungsverbot für Berlin
Warum braucht Berlin eine Verordnung gegen Zweckentfremdung? Jede Änderung der genehmigten Benutzungsart bedarf genau wie die Errichtung eines Gebäudes einer Baugenehmigung. Das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Landesbauordnung regeln genau und unmissverständlich das Verfahren, die Bedingungen und die Ausschlusskritereien der Nutzungen und Nutzungsänderungen.