Zum Inhalt springen

Barrierefrei wohnen – Ohne Aufzug kein Einzug

    Der Tagesspiegel, Alexander Riedel, 17. November 2014: Die Nachfrage nach altersgerechtem Wohnraum steigt. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe sieht bereits heute eine große Versorgungslücke in der Hauptstadt.
    Schon wenige Stufen können für Senioren mitunter eine unüberwindbare Hürde auf dem Weg in ihre Wohnung darstellen. Die Lösung? Na klar, ein Fahrstuhl. Eine bundesweite Studie mit dem Titel „Aufzugsarmut: Wie altersgerecht sind Deutschlands Wohnhäuser?“ schlägt jetzt Alarm. Für Berlin konstatieren die Autoren, dass perspektivisch 10.600 Wohngebäude nachgerüstet werden müssten. Zwar führe zu rund 45 Prozent der Wohnungen bereits ein Aufzug, doch nur in jedem vierten Fall sei dieser auch stufenlos erreichbar – womit Berlin im Vergleich der deutschen Metropolen aber noch gut dastehe.
    Investitionen von 848 Millionen Euro seien dennoch nötig.

    Kommentar

    Nicht so einfach

    Das Problem ist nicht das Geld, sondern die Konstruktion. In den meisten Häusern liegt das Treppenhaus zur Straßen-, bzw. Haustürseite und oft findet man die Hochparterre-Situation, die daher rührt, dass das Zwischenpodest der Treppe zum Obergeschoss über dem Hauseingang liegt und der Zugang deshalb 4 oder 5 Stufen tiefer als das Erdgeschoss liegen muss. Die Aufzugtüren müssen aber auf der Höhe der Wohnungen liegen. Die Wohnungseingänge befinden sich aber an der Innenseite des Treppenhauses, wo man keinen Aufzug einbauen kann, ohne den Wohnungen etwas wegzunehmen, und das ist fast nicht möglich, solange dort jemand wohnt.

    Wenn Platz vorhanden ist, kann man einen Aufzug frei vor die Fassade stellen – an der Straßen- oder Hofseite und die Wohnungszugänge da hin verlegen. Das ist mit Bewohnern nicht so einfach zu machen. Die Treppe muss dann insgesamt neu gebaut werden, nämlich so, dass die Zwischenpodeste innen liegen. Zwischenpodeste sind aber nicht möglich, wenn ein Hausdurchgang nötig ist; dann müssten einläufige Treppen eingebaut werden, die mit den notwendigen 18 oder mehr Stufen eigentlich nicht zulässig sind.

    Die Kosten für den Aufzug werden in den meisten Fällen den kleineren Teil der Gesamtkosten für barrierefreien Umbau ausmachen.