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Innenstadt-Beruhigung an Wochenenden

    Ein Beitrag von Dipl.-Ing. Thomas P. Bittner zum Arbeitskreis Verkehr und Mobilität in Rahmen der städtischen Agenda 21

    Problemstellung

    Anders als zu früheren Zeiten werden die innerstädtischen Straßen heute hauptsächlich als reine Verkehrsflächen für Fahrzeuge betrachtet. Die traditionelle Funktion der Straße als öffentlicher Raum ist weitgehend abhanden gekommen. In der Innenstadt ist die Aufenthaltsqualität für Fußgänger an den Straßenrändern auf ein Minimum reduziert. Darunter leiden insbesondere die Anwohner, die außerdem in ihren Wohnungen Lärm und Schmutz aus dem Kraftfahrzeugverkehr zu ertragen haben. Es gibt keine offiziellen Bemühungen, den Kfz-Verkehr einzudämmen, da die Gewerbetreibenden weniger Verkehr mit weniger Gewinn gleichsetzen. Für die Geschäftszeiten kann diese Annahme nicht mit Gewissheit widerlegt werden. Außerhalb der Laden-Öffnungszeiten kann aber ohne Beeinträchtigung der Wirtschaft den Stadt-Bewohnern etwas Lebensqualität zurückgegeben werden, indem die Straßen für den Durchgangsverkehr gesperrt werden.

    Zielsetzung

    Die Innenstadt sollte während der Zeiten, in denen kein oder sehr wenig Kundenverkehr stattfindet, für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden.
    Geltungsbereich: Alle Straßen der Innenstadt innerhalb der Fläche, die umschlossen wird von Herzog-Friedrich-Straße, Ludwigstraße, Klosterstraße, Schützenstraße, Trauner Straße, Salinenstraße, Rosenheimer Straße, mit Ausnahme der Zufahrt zum Karl-Theodor-Platz.
    Für erste Versuche wird ein Teilbereich vorgeschlagen: Maximilianstraße, Marienstraße, Stadtplatz, Schaumburger Straße, Taubenmarkt.
    Geltungsdauer mindestens von Samstag nachmittag, nach Geschäfts-Schluss, bis Montag früh gegen 5 Uhr. Wünschenswert wäre die Regelung auch werktags von 22:00 bis 5:00 Uhr (wie zum Beispiel in der Unterstadt südlich der Schützenstraße).
    Anlieger sind von dieser Regel auszunehmen. Gaststätten- und Kirchenbesucher sind Anlieger.
    Gleichzeitig sollte der Innenstadtbereich dauernd verkehrsberuhigt sein. Ersatzweise sollte für die genannten Bereiche eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den Anlieger- und Fahrradverkehr eingeführt werden: Schritt-Tempo, max. 20 km/h.

    Kurzbeschreibung

    Außerhalb der Geschäfts-Öffnungszeiten ist der Verkehr nicht mehr so stark, aber gerade dann fahren Freunde des Motorsports und der lauten Musik gern durch die Straßen und geben Vollgas, wenn die Straße frei ist. Das ergibt ein erhöhtes Gefährdungspotential und besonders störenden Lärm. Das sollte im Interesse der Innenstadt-Bewohner und -Besucher unterbunden werden.
    Den Bürgern wird die Chance gegeben, die Straße wieder als Raum für öffentliches Leben zu empfinden. Anwohner können Stühle und Tische auf die Straße stellen, Gaststätten können Straßenbewirtung anbieten. Es können Sondernutzungen genehmigt werden für ruhige Attraktionen, Geschäfte, Darbietungen wie Kasperltheater, Musik ohne Verstärker, Tanz, Pantomime, Zauberei, Blumenhandel, Bäcker, Imbiss, Flohmarkt, Kinder-Flohmarkt, Straßenmalerei, Informationsstände für nichtkommerzielle Zwecke.
    Es können temporäre und ständige Einrichtungen geschaffen werden, die den Aufenthalt in der Stadt angenehm machen. Zum Beispiel Stühle, Bänke, Tische für allgemeine Benutzung, gestiftet von Geschäften, Spiele: Freiluftschach (Stadtplatz, nähe Brunnen), Boule (Sandbahn vor dem Kulturzentrum) und dergleichen mehr.
    Kinder können auf der Straße spielen, grundsätzlich wären aber auch ein paar Spielgeräte, besonders auf dem Stadtplatz, sehr wünschenswert.
    Hilfsbedürftigen Menschen, insbesondere Stadtbewohnern, sollte Begleitung und Unterstützung geboten werden, damit sie an dem verbesserten sozialen Leben gut teilhaben können. Gerade für Senioren wäre diese neue Chance für soziale Kontakte, für Zufallsbegegnungen mit alten Bekannten, aber auch für die Begegnung mit anderen Generationen von größtem Wert.
    Gespanne, Pferdefuhrwerke, Fahrrad-Rikschas könnten die Mobilität der Benachteiligten erhöhen und wären zusätzliche Attraktionen. Von und zu den Pflegeeinrichtungen und Seniorenheimen sollte ein Fahrdienst eingerichtet werden.

    Ökologischer Nutzen

    Es gäbe weniger Wochenendausflugsverkehr der Traunsteiner, weil es ihnen Spaß macht, in der eigenen Stadt zu bleiben.

    Ökonomischer Nutzen

    Der Traunsteiner Gastronomie entsteht zusätzliches Geschäft. Die lebendige City wäre eine Tourismus-Attraktion.
    Die hohe Freizeit- und Aufenthaltsqualität ist ein wichtiges Argument für die Ansiedlung von Unternehmen in Traunstein, insbesondere wenn höher qualifiziertes Personal beschäftigt wird.
    Der Wert innerstädtischer Immobilien steigt mit der Wohn- und Aufenthaltsqualität.
    Die Stadt Traunstein würde Sympathien bei den Bewohnern des Umlandes erzeugen und damit die Attraktivität als Einkaufsstadt verbessern.

    Gesellschaftlicher Nutzen

    Die Entdeckung der Langsamkeit, die Kultivierung der Ruhe und Beschaulichkeit, Abbau von Stress, Erholung, Entspannung. Flanieren, sich Zeit nehmen, Freunde treffen, das Leben genießen. Zusammenleben von Alt und Jung.
    Höhere Wohnqualität für die Anlieger, Ruhe am Wochenende

    notwendige Schritte

    Erste Testphase: Die Innenstadtbelebung und -beruhigung kann erst einmal an den 4 Advents-Wochenenden, Weihnachten und Jahreswechsel 2002 erprobt werden. über die Erfahrungen wird dann diskutiert, und wenn nicht alles dagegenspricht, kann es weiter gehen mit… Testphase zwei: Probesperrbetrieb während der Wochenenden (und evtl. Nachtstunden) in den Sommerferien. Danach weitere Optimierung und Dauerbetrieb.
    Früher gab es in der StVO das Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge an Sonn- und Feiertagen“. Jetzt könnte Zeichen 260 mit Zusatzschild passen (das ist zu prüfen) und die Beschilderung wie zum Beispiel in der Unterstadt südlich der Schützenstraße.

    geschätzte Gesamtkosten

    Ca. 4.000 Euro für die Beschilderung.