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DECT-Telefone und Handys erzeugen Krebs

    Das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) hat durch ein nun endgültig rechtskräftiges Urteil befunden, dass der Gehirntumor eines Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro – öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) auf sein beruflich bedingtes Telefonieren mit einem Schnurlostelefon (DECT) bzw. Handy zurückzuführen ist. Besonders bemerkenswert an dem Verfahren: die Richter haben industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausgeschlossen.

    Das Urteil findet man hier (www.scribd.com/doc/27618514/CEM-Sentenza-Corte-d-Appello-Di-Brescia)

    Die deutsche Übersetzung gibt es hier (www.diagnose-funk.org/downloads/urteil-marcolini-ubersetzung.pdf)